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Angaben zur Firma

Angaben zum Arbeitnehmer / zur Arbeitnehmerin

Bitte tragen Sie eine Sozialversicherungsnummer, bestehend aus 12 Stellen ohne Leerzeichen, ein.
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Angaben zur Krankenversicherung

Schulausbildung und Berufsausbildung

Status bei Beginn der Beschäftigung

Maximale Grenzen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich

Gegenständliches Beschäftigungsverhältnis


Beschäftigungsort im Ausland (ab einem Monat)


Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche


Dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin ist bekannt, dass auf ihn abgewälzte pauschale Lohnsteuer als zugeflossener Arbeitslohn gilt und die Bemessungsgrundlage nicht mindert.

Bitte tragen Sie eine IBAN aus 22 Ziffern ohne Leerzeichen ein.

Weitere Beschäftigungen

Erläuterungen zur Bestimmung der ersten geringfügigen Beschäftigung: Werden mehrere Beschäftigungen parallel nebeneinander ausgeübt, wird die "erste geringfügig entlohnte Beschäftigung" nicht mit den anderen Beschäftigungen zusammengerechnet. Als "erste geringfügige Beschäftigung" gilt immer diejenige Beschäftigung, die als erstes aufgenommen wurde (Datum und Uhrzeit des tatsächlichen Arbeitsantrittes).

Angaben zu einer von vornherein befristeten Beschäftigung

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Angaben zur Personenkreiszugehörigkeit

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Wahl zur Rentenversicherung (Verzicht auf die Versicherungspflicht)

Geringfügig entlohnte Beschäftigte unterliegen in dieser Beschäftigung grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Durch den Verzicht werden sie versicherungsfrei in der Rentenversicherung.

Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass ein Widerruf dieser Erklärung für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses nicht möglich ist.

Sonstiges

Fast geschafft!

Ihre Angaben werden an Heegbarg 14, 22391 Hamburg gesendet.

Ich versichere, die oben gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Sollten sich im Verlauf meiner Beschäftigung Veränderungen ergeben, werde ich diese unverzüglich mitteilen. Soweit meinem Arbeitgeber durch unvollständige oder unrichtige Angaben Nachteile entstehen, bin ich schadenersatzpflichtig.